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Wichtig zu wissen für Ihre Anmeldung zu Fortbildungen.
Zielgruppe
Das Institut für kirchliche Fortbildung ist in der Evangelischen Kirche der Pfalz zuständig für die Fort- und Weiterbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone, Jugendreferentinnen und Jugendreferenten.
Sofern nicht anders angegeben, richten sich alle angebotenen Veranstaltungen an Pfarrerinnen und Pfarrer (auch Dekaninnen und Dekane), Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone, Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten. Auf Anfrage können auch Personen, die nicht den genannten Gruppen angehören, an Kursen des Instituts für kirchliche Fortbildung teilnehmen. Auskünfte über die jeweilige Seminargebühr erhalten Sie durch unser Sekretariat.
Fortbildung – Pflicht und Anspruch
(1) Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren an
a) mindestens zwei Maßnahmen der beruflichen Fortbildung aus zwei unterschiedlichen Handlungsfeldern gemäß Nr. 4 a) - i) der Richtlinie für die theologische Fort- und Weiterbildung in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) oder
b) einer längerfristigen Maßnahme von mindestens fünf Kalendertagen teilzunehmen.
(2) Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub beläuft sich auf zwölf Kalendertage pro Kalenderjahr.
(3) Fortbildungsmaßnahmen, die eine Dauer von zwölf Kalendertagen überschreiten, bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenrates. Wird eine solche Maßnahme vom Institut für kirchliche Fortbildung angeboten, gilt die Genehmigung als erteilt. (vgl. Amtsblatt 11/2013, S. 147).
Bitte richten Sie entsprechende Anträge an das Institut für kirchliche Fortbildung.
Regularien
Anträge auf Fortbildung: Fortbildungsanträge werden über das zuständige Dekanat oder die zuständige Dienststelle an das Institut für kirchliche Fortbildung gerichtet (bitte nicht als FAX, sondern im Original). Die Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt und bei uns zur Bearbeitung eingegangen sein.
Eigenbeteiligung: Für Fortbildungsveranstaltungen, die das Institut für kirchliche Fortbildung anbietet, werden Eigenbeiträge von den Teilnehmenden unserer Zielgruppe erhoben. Der Eigenbeitrag pro Person und Tag (auch für angefangene und nicht teilgenommene Tage) beträgt derzeit 20 Euro.
Erstattungen: In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Abrechnungstermine und -bedingungen zu beachten, die wir Ihnen mit der Zulassung mitteilen, da wir nachträglich keine Bezuschussungen vornehmen können. Grundsätzlich sollten Sie unmittelbar nach Ende einer Fortbildung bzw. eines Kursabschlusses abrechnen. Abrechnungen können nur in dem Kalenderjahr vorgenommen werden, in dem die Fortbildung stattfindet.
Ausfallgebühren: Mit der verbindlichen Anmeldung über das für Sie zuständige Dekanat entstehen Ihnen bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss Ausfallgebühren in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Tagungen anderer Anbieter: Fortbildungsmaßnahmen des Institutes für kirchliche Fortbildung sind als Fortbildungen anerkannt. Maßnahmen anderer Träger können vom Institut für kirchliche Fortbildung im Auftrag des Landeskirchenrates anerkannt werden (vgl. Amtsblatt 11/2013, S. 147). Bitte beantragen Sie die Anerkennung rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme (in der Regel drei bis sechs Monate vor Beginn der Veranstaltung) über Ihre zuständige Dienststelle an uns. Auch hier bitten wir Sie, die Abrechnungstermine und –bedingungen zu beachten, die wir Ihnen mit der Anerkennung mitteilen. Nachträgliche Bezuschussungen sind nicht möglich. Für Studienreisen ins Ausland und für Besuche von Kongressen jeder Art können keine Zuschüsse aus Mitteln der theologischen Fortbildung gewährt werden.
Fortbildung in den ersten Amts- und Dienstjahren (FEA und FEB): In ihrem ersten Dienst- bzw. Berufsjahr treffen sich neue Pfarrerinnen und Pfarrer und pädagogische Mitarbeitende zu einer gemeinsamen Einführungstagung. Innerhalb der dann folgenden drei Jahre sind Pflicht- und Wahlpflichtkurse zu zentralen kirchlichen Handlungsfeldern zu besuchen.
Kontaktstudium: Pfarrerinnen und Pfarrer können für ein Kontaktstudium beurlaubt werden. Es dauert drei Monate und wird in der Regel während des Sommersemesters durchgeführt. Wegen des starken Interesses ist eine rechtzeitige Anmeldung ratsam. Ein Kontaktstudium kann frühestens nach sieben Dienstjahren auf einer Pfarrstelle beantragt werden.
Klausurtagungen: Sie werden von einzelnen Dekanaten als eine Form der Pfarrerinnen- und Pfarrerfortbildung organisiert und durchgeführt. Über die Möglichkeit von Zuschüssen informieren wir Sie gerne.
Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst: Sie können an allen Veranstaltungen teilnehmen, die wir anbieten. Urlaub dazu erteilen die Schulleitungen.
Mentorinnen und Mentoren: Über die Möglichkeit von Fortbildungsmaßnahmen während der Amtswochen beraten wir Mentorinnen und Mentoren gerne.
Formulare zur Supervision
Supervisionsordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz
PDF zum Download
Hinweise zum Erstgespräch
PDF zum Download
Informationen zur Teamsupervision
PDF zum Download
Formular für die Dokumentation von Supervisionssitzungen in der Fortbildung in den ersten Amts- und Dienstjahren (FEA-FEB) sowie zur Teamsupersivion
zum Downloaden
Antragsformular für Zuschüsse des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer
PDF zum Download