Voraussetzungen

Voraussetzung für den Start ins Vikariat ist v.a. ein bestandenes Erstes Theologisches Examen. Genaueres regelt das Ausbildungsgesetz der Landeskirche.

Zuständig für Fragen rund um das Erste Theologische Examen ist OKR Dr. Müller, Dezernat 2.

Ordnung des Ersten Theologischen Examens

Anstelle des Ersten Theologischen Examens kann ein äquivalenter Abschluss als Voraussetzung für die Aufnahme ins Vikariat gelten, z.B. ein theologischer Master. Die Äquivalenzprüfung unterliegt OKR Dr. Müller, Dezernat 2 unserer Landeskirche.